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NWB Nr. 27 vom Seite 2503

Gewerbesteuervorauszahlungen: Festsetzung ab 2008 häufig rechtswidrig

Typisierte Anpassung durch die Gemeinde führt oft zu steuerlichen Nachteilen

Marcel Schmidt

Die typisierte Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags auf Basis des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde ist unzulässig und führt oft – wegen der Nichtberücksichtigung des erhöhten Gewerbesteuermessbetrags bei der Einkommensteuer – zu steuerlichen Nachteilen. In solchen Fällen ist daher zu empfehlen, eine Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids zu beantragen.

Arbeitshilfen

Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAC-82557 ein Musterantrag auf Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids aufrufbar.

I. Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags durch die Gemeinde unzulässig

Seit Beginn des Jahres setzen die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, welche für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern zuständig sind, vermehrt Gewerbesteuervorauszahlungen auf Basis des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 fest (zu den gesetzlichen Änderungen bei der Gewerbesteuer ab 2008 s. ausführlich Fehling, NWB F. 5 S. 1617). Dabei wird der aktuell vom Finanzamt aufgrund der letzten Veranlagung (derzeit im Wesent...