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BSG 18.06.2008 B 14 AS 46/07 R, NWB 27/2008 S. 218

Sozialrecht | Berücksichtigung von Vollverpflegung als Einkommen

Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§ 9 Abs 5 SGB II). Verpflegung, die eine volljährige Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern erhält, darf jedoch für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung v. nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Nach vorheriger Gesetzesfassung (§ 7 SGB II a. F.) gehörten nur die minderjährigen, unverheirateten Kinder zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern. Der beklagte Grundsicherungsträger durfte daher für die streitige Zeit die Regelleistung für die im Jahre 1985 geborene Klägerin im Hinblick auf die 2005 im Haushalt der Eltern erhaltene Verpflegung nicht kürzen (). –