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Familienrecht | Herausgabe von Steuererstattungen aus ehelicher Zusammenveranlagung
Der sich im Wesentlichen um den Haushalt und die Familie kümmernde Ehegatte ist auch dann zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattungen verpflichtet, wenn diese allein darauf beruhen, dass sie vom anderen – inzwischen insolventen – Ehegatten infolge seiner damaligen Einkünfte aus dessen Vermögen als Vorauszahlungen an das Finanzamt geleistet wurden. Denn im Zweifelsfall gilt auch hier, dass demjenigen Ehegatten, der allein die Vorauszahlungen geleistet hat, gleichsam auch die Überschüsse allein zustehen müssen (OLG Oldenburg, Urteil v. - 9 U 43/07, ZInsO 2008 S. 460).