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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 27/08

Gesetze: § 3 c Abs. 1 Satz 1 KraftStG

Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

Leitsatz

Eine nachträgliche technische Verbesserung im Sinne von § 3 c Abs. 1 Satz 1 KraftStG liegt nur vor, wenn der Pkw nach seiner Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAC-82606

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