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FG Köln Urteil v. - 14 K 4180/03

Gesetze: AO § 233 a

Einkünfteermittlung; Verfahren

Frage der Berechtigung zur Erhebung und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Leitsatz

Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachforderungszinsen regelmäßig auch dann nicht entgegen, wenn dem FA bei der Bearbeitung der Steuererklärung Fehler unterlaufen sind oder die Bearbeitung schuldhaft verzögert wurde. Maßgebend ist allein die Annahme, dass der Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe einen Liquiditätsvorteil hatte, dabei ist nicht von Bedeutung, ob er diesen tatsächlich genutzt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAC-82577

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