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BBEV Nr. 13 vom

Nach dem Tod fällige Einkommensteuererstattungsansprüche gehören zum erbschaftsteuerlichen Nachlass

Ingeborg Haas

Für die Ermittlung der Erbschaftsteuer sind sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen zu Grunde zu legen. Dazu zählen auch die Erstattungsansprüche, die der Verstorbene gegenüber dem FA erworben hat. Dies gilt auch für solche Erstattungsansprüche, die Jahre vor dem Todestermin betreffen, aber bisher noch nicht festgesetzt wurden. Dies hat der BFH mit entschieden.

I. Sachverhalt

Der Verstorbene E war mit seiner Ehefrau zusammen zur ESt veranlagt worden. Die Ehefrau war seine Alleinerbin. Für die Kalenderjahre 1989 bis 1991 fand im Jahr 1993 eine Veranlagung statt. Die sich hieraus ergebenden Erstattungen und Nachzahlungen wurden noch vor dem Tod des Erblassers 1994 geleistet.

Nach dem Tod änderte das FA die ESt-Bescheide für die Jahre 1989 bis 1991 teilweise mehrfach. Auch für die Jahre 1992 und 1993, die bis zum Tod des Erblassers noch nicht veranlagt waren, ergingen in der Zeit von Januar 1995 bis August 2000 jeweils mehrere Bescheide. Der Bescheid für das Todesjahr 1994 wurde im Juni/Juli 1996 erlassen und im August 2000 geändert.

Im Einzelnen ergaben sich aufgrund dieser Bescheide die folgenden Steuererstattungsa...