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StuB 12/2008 S. 492

Garantietantieme für AG-Vorstand

Auch wenn unter einer Tantieme im Regelfall eine erfolgsabhängige zusätzliche Vergütung für besondere Leistungen verstanden wird, kann sie, wenn sie im Anstellungsvertrag in bestimmter (Mindest-)Höhe ausdrücklich garantiert wird, auch erfolgsunabhängig geschuldet sein. Sie ist damit im Falle einer (kündigungsbedingten) Freistellung des Organvertreters zu berücksichtigen (OLG Celle, Urteil vom 29.8.2007 – 3 U 37/07, AG 2008 S. 165).