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Maßstäbe für die Höhe von Rückstellungen aus Anlass der Betreuung und Abwicklung von Lebensversicherungsverträgen
Für die Höhe einer Rückstellung aus Anlass eines Erfüllungsrückstands wegen der Betreuung und Abwicklung von Lebensversicherungsverträgen ist gem. nrkr. NWB GAAAC-62830 (BFH-Az.: X B 234/07, EFG 2007 S. 1931) maßgeblich die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens der Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag auf der Grundlage objektiver am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns. Sind für eine Berechnung keine hinreichend konkreten Tatsachen festzustellen, ist – sofern dem Grunde nach eine Rückstellung zu bilden ist – deren Höhe im Schätzungswege zu ermitteln. (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 1 EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) betreibt...BStBl 2006 II S. 866