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StuB Nr. 12 vom Seite 484

Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorgung; Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen

Der (Kurzinfo StuB 2006 S. 33) entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden. Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichti- S. 485gung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften vom (BStBl I S. 1045 = StuB 2004 S. 1027).

Die folgenden Grundsätze stehen einer Anwendung dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus entgegen:

1. Keine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen bei Nur-Pensionszusagen

Gem. Rn. 1 des (a. a. O.) sind überdurchschnittlich hohe Versorgungszusagen steuerrechtlich anzuerkennen, soweit sie arbeitsrechtlich zulässig und betrieblich veranlasst sind. Bei den Durchführungswegen „Pensionszusage” (§ 6a EStG) und „Unterstützungskasse” (§ 4d EStG) ist darüber hinaus zu prüfen, ob eine Vorwegnahme künftiger Lohn- und Einkommensentwicklungen vorliegt...