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OLG Düsseldorf 28.08.2007 I-23 U 146/06, NWB direkt 26/2008 S. 11

Beraterverschulden bei Berechnung von Schenkungsteuer

Ein Steuerberater, der zur Berechnung der Schenkungsteuer hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Mietimmobilien auf die Enkel mandatiert wird, hat die genauen Vorstellungen des Mandanten über den Inhalt bzw. die Modalitäten der geplanten Grundstücksübertragungsverträge zu ermitteln. Will dieser zu Lebzeiten den Nießbrauch behalten und auch die Grundschuldverbindlichkeiten weiter bedienen, ist er darüber aufzuklären, dass bei dieser vertraglichen Gestaltungsform eine reine Schenkung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit der Folge vorliegt, dass bei der Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bereicherung weder diese Verbindlichkeiten noch der Nießbrauchswert berücksichtigt werden können. Auch darüber, wer die Schenkungsteuer tragen soll, schuldet der Berater Aufklärung. Erfüllt er diese Pflichten nicht, ka...