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Feststellung von Einheitswerten für grundsteuerbefreite Grundstücke
In der Vergangenheit wurden für wirtschaftliche Einheiten Einheitswerte festgestellt, obwohl der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit war. Diese Feststellung basierte auf der steuerlichen Bedeutung des Einheitswerts im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags i. S. des § 7 i. V. mit § 9 GewStG. Gem. § 19 Abs. 4 BewG erfolgen Feststellungen i. S. des § 19 Abs. 1 und 3 BewG nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Diese Voraussetzung ist aufgrund der vorgenannten Gesetzesänderung hinsichtlich der Gewerbesteuer nicht mehr gegeben. Deshalb sind die für Zwecke der Gewerbesteuer festgestellten Einheitswerte gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BewG aufzuheben, falls der jeweilige Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit nicht für andere einheitswertabhängige Steuern, Abgaben oder Beiträge benötigt wird. Entsprechenden Anträgen der Steuerpflichtigen a...