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Durchführung der Differenzbesteuerung im Rahmen einer Schätzung
Allein der Verstoß gegen die Aufzeichnungsvorschriften führt in nicht zum Ausschluss der Differenzbesteuerung. Nicht zeitnah vorgenommene Aufzeichnungen können allenfalls Anlass geben, die Richtigkeit der Aufzeichnungen zu bezweifeln und sie im Wege einer Schätzung zu korrigieren.