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BFH 03.04.2008 V R 62/05, NWB direkt 26/2008 S. 10

Ort der Leistung bei Tätigkeit als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlasspfleger

Ein Steuerberater, der als Testamentsvollstrecker und als Nachlasspfleger tätig wird, führt diese Leistungen auch dann im Inland aus, wenn die Erben im Drittlandsgebiet wohnen.