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Für Marktforschungsunternehmen tätige Interviewer als Arbeitnehmer
Für ein Markt- und Meinungsforschungsunternehmen tätige Interviewer, die per Telefon und/oder Internet Marktpotentialerhebungen sowie Kundenzufriedenheits- und Meinungsbefragungen durchführen, können als Arbeitnehmer einzuordnen sein. Die Arbeitnehmereigenschaft ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls zu beurteilen.