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FG Hamburg 05.12.2007 7 K 112/07, NWB direkt 26/2008 S. 5

Unterhaltszahlungen an vermögende Unterhaltsberechtigte

Die Klagefrist wird nach einer erneuten Übersendung der Einspruchsentscheidung mit Bekanntgabewillen in Lauf gesetzt. Die zivilrechtliche Würdigung der Zumutbarkeit, ein Vermögen zum Unterhalt einzusetzen, ist für die steuerrechtlich nach § 33a EStG zu treffende Entscheidung nicht bindend.