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FG Schleswig-Holstein 19.07.2007 3 KO 69/07, NWB direkt 26/2008 S. 3

Festsetzung erstattungsfähiger Kosten in Kindergeldsachen

Die Festsetzung erstattungsfähiger Kosten in Kindergeldsachen (hier Abzweigung des Kindergelds) kann unter Berücksichtigung eines einfachen Jahresbetrags des geltend gemachten Kindergelds erfolgen, wenn durch die Entscheidung im Eilverfahren das Prozessziel der Hauptsache vorweggenommen wird.