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Festsetzung erstattungsfähiger Kosten in Kindergeldsachen
Die Festsetzung erstattungsfähiger Kosten in Kindergeldsachen (hier Abzweigung des Kindergelds) kann unter Berücksichtigung eines einfachen Jahresbetrags des geltend gemachten Kindergelds erfolgen, wenn durch die Entscheidung im Eilverfahren das Prozessziel der Hauptsache vorweggenommen wird.