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Hinterziehung bei Steuererstattungsanspruch durch Anrechnungssteuern
Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor, wenn sich durch Berücksichtigung von Steueranrechnungsbeträgen eine Steuererstattung ergibt. Die Nichterklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen stellt keine Steuerhinterziehung dar, wenn die Anrechnung der Zinsabschlagssteuern zu einer Steuererstattung führt.