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FG Niedersachsen 28.03.2008 4 K 11399/06, NWB direkt 26/2008 S. 2

Voraussetzungen für die Durchbrechung der Feststellungsfrist bei Änderungen nach § 174 Abs. 4 AO

Unter einem „bestimmten” Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Darunter fällt nicht nur die einzelne steuerrechtlich erhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex. Davon ist auszugehen, wenn aus demselben – unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten – Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid andere steuerliche Folgerungen gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind.