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FG Münster 21.02.2008 8 K 38/05 U , NWB direkt 26/2008 S. 2

Anspruch auf Bescheidänderung bei verspäteter Erklärungsabgabe

Es besteht kein Anspruch auf Teilrücknahme eines Feststellungsbescheids nach § 251 AO, wenn nach Ablauf der für den Bescheid nach § 251 AO laufenden Rechtsbehelfsfrist eine Umsatzsteuererklärung eingereicht wird.