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FG Münster 04.04.2008 11 K 801/07 AO, NWB direkt 26/2008 S. 2

Leistungsempfänger i. S. von § 37 Abs. 2 AO

Überweist das Finanzamt Steuererstattungen weisungswidrig nicht auf das benannte Konto, sondern auf ein anderes, inzwischen seitens des Kreditinstituts gekündigtes Konto des Steuerpflichtigen, ist das Kreditinstitut unabhängig von einer zivilrechtlichen Behandlung als bloße Zahlstelle (vgl. dazu ) steuerlich auch nach Einführung des Überweisungsgesetzes zum als Leistungsempfänger i. S. von § 37 Abs. 2 AO anzusehen.