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NWB Nr. 26 vom Seite 2457 Fach 27 Seite 6619

Die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Überblick

Horst Marburger

Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die weit verzweigte und umfangreiche Rechtsmaterie der Krankenversicherung vermitteln. Da die gesetzliche Krankenversicherung in erster Linie eine Versicherung der Arbeitnehmer ist, werden hauptsächlich die Regelungen für diesen Personenkreis dargestellt. Besonderer Wert wird dabei auf die Tatbestände gerichtet, mit denen die Betriebe zu tun haben. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetze geändert worden. Insbesondere ist dies in letzter Zeit durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. (BGBl I 2007 S. 378) geschehen. Dieses Gesetz brachte u. a. – allerdings erst mit Wirkung ab – das Ende der Beitragshoheit der gesetzlichen Krankenkassen. Strukturell ist die gesetzliche Krankenversicherung auch durch die Krankenkassenwahlfreiheit beeinflusst worden, die seit dem gilt. Mit der Wahlfreiheit verbunden ist ein starker Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der durch das GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz modifiziert worden ist.

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