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LSG Schleswig-Holstein 09.05.2007 L 5 KR 59/05, NWB 26/2008 S. 209

Sozialrecht | Gewährung einer Haushaltshilfe für Schwangere

Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, soweit ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 199 RVO). Hierzu stellt das (NZS 2008 S. 258) nunmehr fest, dass eine Schwangerschaft mit der Geburt des Kindes beendet ist und von diesem Zeitpunkt an wegen der Entbindung eine Haushaltshilfe – sofern keine besonderen Umstände vorliegen – für allenfalls sechs Tage zu gewähren ist. Regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung weitergehend, dass eine Haushaltshilfe zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung gewährt werden kann, setzt dies dem Grunde nach eine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit sowie einen Ursachenzusammenhang...