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OFD Münster 02.06.2008 Kurzinfo ESt 24/2006, NWB 26/2008 S. 205

Lohnsteuer | Lohnsteuerpflicht von Umlagezahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Ab 2007 ist die Steuerpflicht durch das Jahressteuergesetz mit dem § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG gesetzlich geregelt. Ab 2008 ist der Arbeitgeberanteil der Umlagezahlungen nach § 3 Nr. 56 EStG in Höhe von 1 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (für 2008: 63 600 €) steuerfrei. Die steuerfreien Beträge sind um die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gewährten Beträge (Beiträge des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung) zu mindern (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 24/2006 v. aktualisiert am NWB ZAAAC-81458).