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Fall Sven Sorglos
Aufgabe aus dem Einkommensteuerrecht und dem Verfahrensrecht
I. Sachverhalt
Der am geborene Sven Sorglos (S) hatte am seine Ehefrau Gudrun Sorglos (G), mit der er bis zu diesem Zeitpunkt in rechtsgültiger Ehe zusammen lebte, durch einen tödlichen Autounfall verloren.
1. Von seiner Ausbildung her hat S einen Hochschulabschluss in Kunstgeschichte vorzuweisen. Da er Schwierigkeiten hatte, in seinem Beruf eine Stelle zu finden, mit welcher er sein Auskommen bestreiten kann, hatte er sich schon vor einigen Jahren als Taxifahrer selbständig gemacht. In seinem Betriebsvermögen hält er einen Pkw Marke Mercedes. Seinen Gewinn ermittelt er nach der Einnahmen-Überschuss-Methode. Sein Taxiunternehmen erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb, dennoch ist er hiermit im Handelsregister eingetragen. Erstmals mit Schreiben vom fordert ihn das insofern zuständige Finanzamt auf, Bücher zu führen.
2. Am heiratet Angelika Sorglos (A), die achtundzwanzigjährige Tochter von S. Da A und ihr Ehemann noch Rechtsreferendare sind und Schwierigkeiten haben, ihre Hochzeit bzw. Hochzeitsreise zu finanzieren, springt S in die Bresche und fährt das S. 360Brautpaar zur stand...