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Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach § 172 AO
Korrekturmöglichkeiten im Rahmen und außerhalb eines Einspruchsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zum Thema erneuter Anfechtbarkeit eines voll abhelfenden Änderungsbescheides
Die §§ 172 ff. AO nehmen im Steuerrechtsalltag eine dominierende Stellung ein, obwohl deren Bedeutung aufgrund der Regelungen der §§ 164, 165 AO insoweit erheblich eingeschränkt ist, da nach §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2 AO die Festsetzung der Steuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bzw. lediglich vorläufig möglich ist. Dies spiegelt sich in den zahlreichen Entscheidungen, insbesondere zu § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO wider. In dem hier abgehandelten Zusammenhang sind insbesondere zwei Entscheidungen interessant, die auf der Ebene der Instanzgerichte zu konträren Ergebnissen führen. S. 332
I. Einleitung
Zur Darstellung der Thematik wird zunächst auf die Systematik der Korrekturvorschriften eingegangen (Abschn. II). Anschließend wird deren verfassungsrechtlicher Hintergrund beleuchtet (Abschn. III). Sodann werden Tatbestand und Rechtsfolgen des § 172 AO dargestellt (Abschn. IV). Dem folgt eine Auseinandersetzung mit dem Verhältnis des § 172 AO zum Einspruch (Abschn. V). Nach der Darlegung dieser grundlegenden systematischen Überlegungen werden diese auf die aktuelle Rechtsprechung heruntergebrochen und hier insbesondere auf die Frage der erneuten Anfechtbarkeit eines voll abhelfenden Änderungsbescheides eingegangen (Abschn. ...