Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8075/05 B

Gesetze: EStG § 6a Abs. 3 S. 1, KStG § 8, GmbHG § 46 Nr. 5

Abstellen für die Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung auf den Dienstbeginn, keine Einbeziehung von Vordienstzeiten

Maßgeblichkeit des Dienstantritts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei infolge fehlenden Gesellschafterbeschlusses unwirksamer Beendigung des Dienstverhältnisses

Steuerliches Rückwirkungsverbot in Zusammenhang mit einer Pensionszusage

Leitsatz

1. Der Teilwert der für eine Pensionszusage gebildeten Rückstellung ist ohne Einbeziehung etwaiger Vordienstzeiten zu berechnen (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

2. Der Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrags mit dem Geschäftsführer einer GmbH bedürfen zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.

3. Fehlt ein Gesellschafterbeschluss, ist die –infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten erfolgte– Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem als Geschäftsführer tätigen Gründungsgesellschafter ebenso wie dessen vertragliche Aufhebung unwirksam, so dass das Arbeitsverhältnis auch dann –unabhängig, ob und in welchem Umfang der Geschäftsführer danach tätig wird– fortbesteht, wenn Jahre später die Gesellschafterversammlung einen erneuten Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer beschließt (Auslegung als Vertragsänderung). Im Rahmen der Berechnung des Teilwerts der aufgrund einer Pensionszusage gegenüber dem Geschäftsführer zu bildenden Pensionsrückstellung ist daher auf den Zeitpunkt der Gründung der GmbH als maßgeblichen Dienstbeginn abzustellen.

4. Erfolgt die Zusage einer Pension gegenüber dem die GmbH gründenden Gesellschaftergeschäftsführer erst ca. 12 Jahre nach der Gründung, ist bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung grundsätzlich auf den Beginn des Wirtschaftsjahres des Dienstbeginns abzustellen. Eine gegen das steuerrechtliche Rückwirkungsverbot verstoßende Pensionszusage liegt allenfalls vor, wenn sie nach Eintritt des Pensionsfalls gegeben wird.

Fundstelle(n):
PAAAC-81632

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen