Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mineralölsteuer: EuGH wegen Besteuerung von Biokraftstoffen eingeschaltet
Das FG Hessen hat im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens den EuGH wegen der seit dem geltenden Rechtslage zur Besteuerung von Pflanzenöl als Biokraftstoff nach dem Energiesteuergesetz angerufen. Dabei geht es um die volle Besteuerung dieses Biokraftstoffanteils in sog. gemischten Erzeugnissen. Das sind Kraftstoffe, die zum einen aus Pflanzenöl als Biokraftstoff und zum anderen aus herkömmlichem Dieselkraftstoff und Additiven bestehen. Beim FG Hessen klagt derzeit ein Hersteller, der einen – hier im Streit stehenden – gemischten Kraftstoff für Dieselmotoren aller Art entwickelt hat. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass durch das Biokraftstoffquotengesetz aus dem Dezember 2006 die bisherige Steuerentlastung für den Pflanzenölanteil in dem gemischten Kraftstoff ab abgeschafft wurde.