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FG Baden-Württemberg 13.07.2007 9 K 153/02, NWB direkt 25/2008 S. 5

Kein Kindergeld für in Türkei lebende Kinder ohne Wohnsitz in Deutschland

Hat nur der aus der Türkei stammende Vater einen Wohnsitz im Inland, so hat er auch unter Berücksichtigung assoziationsrechtlicher Bestimmungen (hier: Art. 37 des Zusatzprotokolls v. zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei v. ; Art. 10 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation v. - ARB Nr. 1/80; ARB Nr. 3/80) für seine in der Türkei lebenden und zur Schule gehenden Kinder nur Anspruch auf Kindergeld entsprechend dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei über Soziale Sicherheit, nicht aber einen Anspruch auf Kindergeld in der vollen in § 66 Abs. 1 EStG festgelegten Höhe. Das gilt auch dann, wenn sowohl der Vater als auch die...