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BMF 29.05.2008 IV B 4 - S 1301 - USA/08/10001, NWB direkt 25/2008 S. 4

DBA-USA: Vereinbarung zum Schiedsverfahren

Art. 25 Abs. 5 und 6 des DBA-USA i. d. F. des Änderungsprotokolls v. enthält Regelungen zur Durchführung eines Schiedsverfahrens. Für die Durchführung eines solchen Verfahrens ist der Zeitpunkt des Beginns des Verständigungsverfahrens von Bedeutung. Hierzu haben die zuständigen Behörden eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung gilt bis zur Veröffentlichung einer umfassenden Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden betreffend die Anwendung des Art. 25 in Bezug auf das durch das Änderungsprotokoll v. eingeführte obligatorische Schiedsverfahren.