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Berufsrecht | Gebot des sichersten Wegs bei der Prüfung von Verjährungsfristen – Regressansprüche gegen früheren Berater
Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rats nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist sein Rechtsanwalt grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung verpflichtet. In den Grenzen des Mandats hat er diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel führen können, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Auch wenn er nur mit der Prüfung von Ansprüchen gegen eine Person beauftragt worden ist, muss der Anwalt auch Regressansprüche gegen den früheren Rechtsbeistand in die Prüfung einbeziehen ( NWB TAAAC-78765). Solchen Ansprüchen kommt dann besondere Bedeutung zu, wenn andere Ersatzansprüche – wie hier gegen einen Anlageberater – wegen Verjähr...