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FG München Urteil v. - 2 K 863/06 EFG 2008 S. 1444 Nr. 18

Gesetze: EStG 1990 § 5 Abs. 6, EStG 1990 § 17 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 1

Verdeckte Einlage durch Aufgeld auf neue GmbH-Anteile

Leitsatz

Erwirbt ein GmbH-Gesellschafter im Wege des „Schütt-aus Hol-zurück”-Verfahrens neue Gesellschaftsanteile zu einem über dem tatsächlichen Wert der Anteile liegenden Kaufpreis, so liegt eine verdeckte Einlage vor, soweit der Kaufpreis den angemessenen Preis für die neuen Anteile übersteigt. In Höhe dieses Differenzbetrages liegen nachträgliche Anschaffungskosten für die Altanteile vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 517 Nr. 9
DStZ 2008 S. 545 Nr. 16
EFG 2008 S. 1444 Nr. 18
EStB 2009 S. 24 Nr. 1
AAAAC-81222

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