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BBEV Nr. 12 vom

Steuerhinterziehung von Spekulationsgewinnen

Dr. Jürgen Heidenreich

Zeigt ein Stpfl. gegenüber einem Vermögensverwalter einer Bank ein weitreichendes Interesse an der Vermögensverwaltung und an steueroptimierten Anlagen sowie hat er gute wirtschaftliche und finanzielle Kenntnisse und tätigt umfangreiche An- und Verkäufe innerhalb kurzer Zeit, kann hieraus auf die Kenntnis des Stpfl. von erzielten Spekulationsgewinnen und deren Steuerpflicht geschlossen werden. Dies hat das NWB PAAAC-79157(Rev. eingelegt, Az. beim BFH: IX R 61/07) festgestellt.

I. Sachverhalt

Der verstorbene Stpfl. hatte in den Jahren 1992 bis 1996 Spekulationsgewinne erzielt und nicht versteuert. Gegenüber seiner Witwe wurden im Jahre 2004 – also nach Ablauf der regulären Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO – Änderungsbescheide erlassen. Darin berief sich das FA auf Steuerhinterziehung durch den verstorbenen Ehemann und ging von der 10-jährigen Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO aus. Die Witwe bestritt, dass ihr Ehemann vorsätzlich Spekulationsgewinne hinterzogen hatte, da eine positive Kenntnis entsprechender Erklärungspflichten nicht bewiesen sei.

II. Entscheidung

Das angerufene FG war jedoch der Ansicht, dass de...