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Die Ermittlung der Herstellungskosten nach den Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilMoG führt zu grundlegenden Neuerungen
Das BilMoG wird die Vorschriften zur Ermittlung der Herstellungskosten verändern. Diese Neuregelungen führen zwar – formal betrachtet – in wichtigen Punkten zu gravierenden Unterschieden im Vergleich zum derzeit geltenden Handelsbilanzrecht. In der Unternehmenspraxis dürften sich jedoch – wie zu zeigen sein wird – kaum wesentliche Auswirkungen ergeben. Der Beitrag basiert auf dem Regierungsentwurf des BilMoG, wie er mit Datum vom vorgelegt wurde .
Welche Änderungen sind bei den einbeziehungspflichtigen Herstellungskosten geplant?
Was gilt somit zukünftig für die Wertuntergrenze und die Wertobergrenze?
Wie sind die geplanten Änderungen zu werten?
I. Grundlagen
1. Die wichtigsten Änderungen der Herstellungskostenermittlung in Thesenform
Die Vorschriften zur Ermittlung der handelsbilanziellen Herstellungskosten werden in § 255 Abs. 2 HGB-E wie folgt geregelt und geändert:
„(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche...