Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesundheitsförderung: Neue Steuerfreiheit vorgesehen
Das BMF hat Ende April 2008 einen Referentenentwurf eines JStG 2009 vorgelegt. Die bisherigen Steuerbefreiungen werden um einen Tatbestand erweitert. Nach § 3 Nr. 34 EStG-E sollen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Gesundheitsförderung steuerbefreit bleiben, soweit sie den Betrag von 500 € im Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei dem Betrag von 500 € handelt es sich um einen Freibetrag. Unter die Befreiung sollen Leistungen für folgende Handlungsfelder fallen:
arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates),
gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung,
psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung),
Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz).
Unter die Steuerbefreiung fallen sowohl Barleistungen als auch Sachzuwendungen; nicht unter die Befreiung soll allerdings die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios fallen.
Diese Be...