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Zur Abgrenzung der Anschaffungskosten für Einzelwirtschaftsgüter von den Aufwendungen auf den Geschäftswert
Aufwendungen für den Erwerb eines Grundstücks sind gem. NWB RAAAC-69458 (BFH/NV 2008 S. 347) Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Sie stellen auch dann nicht teilweise Aufwendungen auf den Geschäftswert dar, wenn das erworbene Grundstück zur Abwehr eines Konkurrenten erworben wird (Bezug: §§ 133, 157 BGB; § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Sätze 1-2 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).