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Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Existenzgründerrücklage
(1) Eine gem. nrkr. NWB TAAAC-65876 (BFH-Az.: VIII B 212/07, EFG 2008 S. 217) zu Unrecht angesetzte Betriebsausgabe in Form einer Existenzgründer-Ansparabschreibung ist bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG spätestens nach zwei Jahren als Betriebseinnahme zu erfassen. (2) Steht der Erfassung als Betriebseinnahme die Bestandskraft des ESt-Bescheids entgegen, kann die Korrektur bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht im ersten noch offenen VZ nachgeholt werden. (3) Äußerungen eines Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen der Außenprüfung bewirken keine Bindungswirkung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (Bezug: § 4 Abs. 2 und 3, § 7g Abs. 3 bis 7, § 11 EStG).