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NWB direkt Nr. 24 vom

Kurz notiert

Nachgelagerte Besteuerung bleibt bei Wohnriester umstritten

Wer „wohnriestert”, muss wie bei den anderen Produkten zur steuerlich geförderten Altersvorsorge („Riester-Rente”) damit rechnen, dass die Steuerschuld im Alter beglichen werden muss. Vielen Wohnriester-Sparern werde es möglicherweise nicht bewusst sein, dass der Fiskus sie in der Auszahlungsphase im Alter „nachgelagert” zur Kasse bitten wird, meinten mehrere Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses v. zum Koalitionsentwurf eines Eigenheimrentengesetzes. Mit diesem Gesetz, das der Bundestag am verabschieden will, soll das mietfreie Wohnen im Alter attraktiver gemacht werden. Ziel ist es, die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Rente attraktiver zu gestalten. Der Riester-Sparer soll dem Entwurf zufolge zu Beginn der Auszahlungsphase wählen können, ob er die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlen will. Dann müssen nur 70 % des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Er soll sich aber auch dafür entscheiden können, das geförderte Kapital nachgelagert über einen längeren Zeitraum zwischen 17 und 25 Jahren zu versteuern. Das hängt von dem Begi...