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Die Ausschließung des unliebsamen Gesellschafters aus der GmbH
Möglichkeiten der Beratung im Rahmen von Streitigkeiten zwischen GmbH-Gesellschaftern
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen in der Beratungspraxis häufig vor. Oftmals möchten Gesellschafter in dieser Situation von ihren Beratern erfahren, wie man sich möglichst schnell von dem unliebsamen Mit-Gesellschafter trennen kann. Ein Blick in die GmbH-Satzung hilft zumeist nicht weiter, da zahlreiche Satzungen keine oder nur unzureichende Regelungen enthalten. Nachfolgend wird ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die von der Rechtsprechung entwickelte Ausschließung eines Gesellschafters gegeben. Ferner wird aufgezeigt, welche Regelungen für den Fall des Gesellschafterstreits in die GmbH-Satzung aufgenommen werden sollten.
I. Grundlagen
Die beiden vom GmbH-Gesetz vorgesehenen Ausschlussmöglichkeiten sind Kaduzierung (§§ 21–25 GmbHG) und Einziehung des Geschäftsanteils (§ 34 GmbHG). Das Kaduzierungsverfahren bezeichnet den zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters, der die eingeforderte Einzahlung auf seine Stammeinlage nicht rechtzeitig erbringt. Im Gegensatz zur freiwilligen Einziehung muss die sog. Zwangseinziehung bereits vor dem Beitritt des betreffenden Gesellschafters in der GmbH-Satzung zugelassen sein. Neben der Regelung einer Zwang...