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Wohnungseigentumsrecht | Verwalterbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Das LG Düsseldorf hält in seinem (Beschwerde-)Beschluss v. - 19 T 489/07 ein vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erstellung von Einzelbescheinigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a EStG geltend gemachtes Honorar für grundsätzlich zulässig und in einer Höhe von jeweils 25 € auch für nicht zu beanstanden.