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BGH 29.05.2008 III ZR 330/07, NWB 24/2008 S. 190

Vertragsrecht | Lastschriftklausel in Verbraucherverträgen

Lastschriftklauseln in Verbraucherverträgen sind nur wirksam, wenn der Verbraucher die Belastung seines Kontos widerrufen kann. Zulässig ist daher allgemein die formularmäßige Verpflichtung eines Verbrauchers zur Erteilung einer Einzugsermächtigung (). Die Klausel in den AGB eines Sportstudios, wonach „Das Mitglied […], soweit keine Überweisung vereinbart wird, bis auf Widerruf die Berechtigung [erteilt], den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen” sei weder unverständlich noch benachteiligend. Diese Form der bargeldlosen Zahlung habe für den Verbraucher den Vorteil, Fälligkeitstermine nicht überwachen zu müssen. Die Einzugsermächtigung sei für ihn risikolos, weil er jeder (falschen) Kontobelastung entgegentreten könne. Demgegenüber benachteil...