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BFH 19.12.2007 IX R 50/07, NWB direkt 24/2008 S. 5

Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht durch Gebäudeabbruch

Der Abbruch eines Gebäudes hat für eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht keinerlei Bedeutung, wenn der Eigentümer das Grundstück mit einer neuen Bebauung nach wie vor vermieten will und sich das aufgrund objektiver Umstände feststellen lässt. Allerdings ist auch eine gebäudebezogene Vermietungsabsicht des Steuerpflichtigen denkbar, die er mit dem Gebäudeabbruch notwendigerweise aufgibt. So verhält es sich, wenn er einen bestimmten Gebäudeteil als eigenständiges Wirtschaftsgut (z. B. weil die Voraussetzungen des § 95 BGB gegeben sind oder ein Gebäudeteil in besonderem Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht) zur Nutzung überlässt und sodann das Gebäude abbricht.