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BFH 22.07.2010 IV R 62/07, NWB direkt 24/2008 S. 5

Gewerblicher Grundstückshandel bei anschließendem Weiterverkauf

Eine GbR, die ein unfertiges Objekt an eine GmbH weiterverkauft, erzielt Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel, wenn ihr der nachfolgende Weiterverkauf von 100 Wohnungen durch die GmbH wegen eines Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen ist. Eine allgemeine Antwort, wann im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Grundstücken unter Einschaltung Dritter ein Missbrauchstatbestand gegeben ist, ist nicht möglich; die Antwort hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Wird eine GmbH aber nur „pro forma” in Veräußerungen eingeschaltet und sichert sich dabei selbst den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion, spricht das für einen Missbrauch.