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FG Baden-Württemberg 04.12.2007 12 K 19/04, IWB 11/2008 S. 1294

Doppelbesteuerung | Wegzugsbesteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz

▶ Urteil: (1) Die Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz – Befreiung von der Wegzugsbesteuerung – greift dann nicht, wenn bereits Arbeitsverhältnisse in der Schweiz bestehen und lediglich ein weiteres Arbeitsverhältnis in der Schweiz begründet wird. (2) Die Wegzugsbesteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz verstößt weder gegen Art. 11 GG noch gegen Art. 43 EG-Vertrag. (3) Art. 4 Abs. 5 DBA Schweiz enthält kein Verbot der Berücksichtigung von ausländischen Einkünften im Rahmen des Progressionsvorbehalts, sondern bezieht sich lediglich auf die sachliche Steuerpflicht der nach § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG in die Bemessungsgrundlage einzubeziehenden Einkünfte. Bei § 32b Abs. 1 und 2 EStG geht es demgegenüber um die Bestimmung des Steuersatzes, worüber ausschließlich der Ansässigkeitsstaat zu entscheiden hat (EFG 2008 S. 592).

▶ Hinweis: Nach Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz, der nach Art. 15a Abs. 1 Satz 4 DBA Schweiz auch bei der Besteuerung von Grenzgängern anwendbar ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen (die im...