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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 6215/04 E

Gesetze: EStG § 16, UmwStG 1977 § 16 Abs. 2 Satz 1, UmwStG 1977 § 20 Abs. 1, UmwStG 1977 § 20 Abs. 4, UmwStG 1977 § 21 Abs. 1 Satz 1, UmwStG 1977 § 21 Abs. 1 Satz 4, UmwStG 1995 § 13 Abs. 3

Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Veräußerung von Aktien nach § 16 EStG

Leitsatz

  1. Auch unter Geltung des UmwStG 1977 blieb die Steuerverhaftung einbringungsgeborener Anteile bei einer verschmelzenden Umwandlung bestehen, indem die Qualifikation als einbringungsgeborene Anteile auf die erworbenen Anteile überging.

  2. § 13 Abs. 3 UmwStG 1995 hat nur klarstellenden Charakter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-80556

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