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FG Sachsen 25.10.2007 2 K 399/07, BBK 11/2008 S. 4782

Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist nach dem Urteil des FG Hamburg nur möglich, wenn die Kapitalgesellschaft hinsichtlich ihrer funktionalen und wirtschaftlichen Bedeutung für das Unternehmen des Steuerpflichtigen an Wert verloren hat. Nicht ausreichend ist ein Kaufangebot eines Dritten zu einem unter den Anschaffungskosten der Beteiligung liegenden Preis. Denn ein niedriges Kaufangebot spreche nicht zwingend für einen gesunkenen Teilwert; zudem sei eine Teilwertabschreibung kein Instrument zur Vorwegnahme von zukünftigen Veräußerungsverlusten.

Handle es sich bei der Tochtergesellschaft um eine Organgesellschaft, rechtfertigten deren bisherigen Verluste ebenfalls keine Teilwertabschreibung. Denn wegen der Verpflichtung des O...