Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 23 vom Seite 7

Negativer Progressionsvorbehalt bei Vermietung im EU-Ausland

Nichtberücksichtigung von Verlusten verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit

Martin Hilbertz

Das FG Hamburg hat mit seinem entschieden, dass die Versagung des Progressionsvorbehalts in Bezug auf negative Einkünfte aus der Vermietung einer in Portugal belegenen Wohnung gemeinschaftswidrig ist. Damit wendet sich der Senat gegen das . In dieser Verwaltungsanweisung hat das BMF klargestellt, dass sich die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Ritter-Coulais” nur auf die Altfälle der Nutzungswertbesteuerung bezieht.

Hintergrund

Die aus unbeweglichem Vermögen im EU-Ausland erzielten Einkünfte sind in der Regel durch entsprechende DBA in Deutschland als Wohn- bzw. Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt. Sie werden jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Die Vorschrift des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a EStG verhindert, dass entstandene Verluste mit inländischen positiven Einkünften verrechnet werden können bzw. ein negativer Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt wird.

Der EuGH hatte sich in der Rechtssache Ritter-Coulais ( ) mit der vorgenannten Problematik zu befassen. Die Kläger e...