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NWB Nr. 23 vom Seite 2103

Bundestag und Bundesrat nehmen Lissabon-Vertrag an

Steuerpolitisch ergibt sich kein Fortschritt

Dr. Mathias Hildebrandt

Am hat der Deutsche Bundestag mit 515 Ja- von insgesamt 574 abgegebenen Stimmen den Vertrag von Lissabon vom zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft angenommen. Der Bundesrat stimmte am 23. Mai bis auf das Bundesland Berlin zu. Bevor die deutsche Ratifizierung durch Ausfertigung des Bundespräsidenten abgeschlossen wird, muss jedoch das BVerfG über eine Klage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler entscheiden. Der Lissabon-Vertrag wird am in Kraft treten, soweit bis dahin alle Mitgliedstaaten diesen Vertrag ratifiziert haben.

I. Bei den direkten Steuern verbleibt die Gesetzgebungskompetenz bei den Mitgliedstaaten

Durch den Lissabon-Vertrag werden – im Gegensatz zum im Jahr 2005 gescheiterten Entwurf des Verfassungsvertrags – der EU-Vertrag und der EG-Vertrag beibehalten und in ihrem Inhalt geändert. Letzterer wird in Vertrag über die Arbeitsweise der Union umbenannt. Im Bereich des Steuerrechts verbleibt es für die indirekten Steuern bei der bestehenden beschränkten Einzelermächtigung der Europäischen Union, die bei der Mehrwertsteuer zur fast vollständigen Harmonisierung geführt hat. Bei den anderen Verbrauchsteuern hat die ...