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FG Schleswig-Holstein 14.02.2008 5 K 282/04 , NWB direkt 23/2008 S. 3

Umfang der Änderung von Einkommensteuer-Bescheiden

Werden Sozialversicherungsbeiträge mangels Versicherungspflicht zurückgezahlt, handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Die Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst zwar auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechenfehler. Hierunter fällt aber nicht die nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Höchstbetragsberechnung gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die durch falsche Sachverhaltsmitteilung desjenigen Ehegatten verursacht worden ist, der nicht von der Versicherungspflicht rückwirkend freigestellt worden ist.