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Familienrecht | Kindergartenkosten bei Ganztagsbesuch als Mehrbedarf
Die Kosten für den Kindergartenbesuch sind unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen (BGH, Versäumnisurteil v. - XII ZR 150/05). Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten seien grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils. Denn jeder Kindergartenbesuch diene in erster Linie erzieherischen Zwecken. Einen Mehrbedarf stellten aber in der Regel nur die Kosten dar, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen. Hierfür müssten beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufkommen.