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BBEV Nr. 11 vom

Festsetzung von Erbschaftsteuer gegenüber unbekannten Erben

Redaktion

Sind noch keine Erben bekannt, kann das FA einen ErbSt-Bescheid gegen den Nachlasspfleger erlassen. Die Besteuerungsgrundlagen (u. a. auch die Zahl der Erben) können geschätzt werden, wenn der Nachlasspfleger seine Pflicht zur Erbenermittlung nicht in angemessener Zeit erfüllt. Dies hat das FG Düsseldorf mit entschieden.

I. Sachverhalt

Der unverheiratete Erblasser verstarb 1996, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Das Amtsgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum Nachlasspfleger mit dem Aufgabenkreis „Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben”. Bis zum Jahr 2001 versuchte der Nachlasspfleger vergeblich, Erben zu ermitteln.

Am teilte der eingeschaltete Erbenermittler dem Amtsgericht mit, dass er bei der vollständigen Aufklärung der beiden Linien der ermittelten Halbgeschwister des Vaters des Erblassers nur langsam voran käme. Da die Familien in Polen lebten, gab es Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger Urkunden. Allerdings konnten erste Erben ermittelt werden; sie bestätigten eine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen.

Der Nachlasspfleger gab in der ErbSt-Erklär...